Lieferbedingungen
Artikel 1. Allgemein
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge zwischen Lagertechniek.nl, im Folgenden "Verkäufer" genannt, und einer (Vertrags-)Gegenpartei, im Folgenden "Käufer" genannt, bei denen der Verkäufer Waren und/oder Teile von Waren, im Folgenden "Waren" genannt, und/oder Dienstleistungen (und/oder Teile von Dienstleistungen), im Folgenden "Dienstleistungen" genannt, an den Käufer liefert, auch wenn diese Waren und Dienstleistungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht (weiter) beschrieben sind. Waren und Dienstleistungen werden im Folgenden gemeinsam als "Produkte" bezeichnet.
Artikel 2. Angebot und Annahme
- Alle Angebote des Verkäufers, unter welchem Namen und in welcher Form auch immer, sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers zustande.
- Alle Angebote des Verkäufers beruhen auf den vom Käufer zur Verfügung gestellten Informationen. Der Käufer garantiert, dass alle Daten und Informationen, die für die Erfüllung des Vertrages nützlich und notwendig sein können, richtig und vollständig sind. Der Käufer stellt dem Verkäufer weiterhin alle Daten und Informationen zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nützlich und notwendig sind, und arbeitet im erforderlichen Umfang mit.
- Verträge, die von Vertretern des Verkäufers oder anderen Vermittlern, die für den Verkäufer handeln, abgeschlossen werden, sind für den Verkäufer erst dann verbindlich, wenn der Verkäufer den Vertrag dem Käufer ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
- Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich abgelehnt. Die Unterzeichnung oder (stillschweigende) Annahme von Dokumenten des Käufers, auf die solche allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt werden (z. B. vorgedruckt auf dem Briefkopf), durch den Verkäufer gilt niemals als deren Annahme.
- Der Verkäufer kann den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen lassen, wenn er dies für wünschenswert hält. Der Verkäufer steht für die Leistungen dieser Dritten so ein, als ob er den Vertrag selbst erfüllen würde.
Artikel 3. Kommunikation
- Die gesamte Kommunikation zwischen den Parteien kann auf elektronischem Wege erfolgen, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Vertrag vorsehen, dass eine Erklärung schriftlich abzugeben ist, ist dieses Erfordernis auch erfüllt, wenn die Erklärung auf elektronischem Wege abgegeben wird, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Käufer ist dafür verantwortlich, elektronische Mitteilungen zu speichern und/oder auszudrucken, falls erforderlich. Die vom Verkäufer gespeicherte Version der Mitteilung gilt als Beweis dafür, sofern der Käufer nicht das Gegenteil beweist.
- Bis zum Beweis des Gegenteils gelten elektronische Mitteilungen als an dem Tag zugegangen, an dem sie abgesendet wurden. Wenn die Mitteilung aufgrund von Problemen mit dem E-Mail-Postfach des Käufers nicht ankommt, geht dies auf das Risiko des Käufers.
Artikel 4. Preise
- Sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes angibt, verstehen sich alle von ihm genannten Preise und Tarife in Euro und ohne Umsatzsteuer (VAT) und andere vom Staat erhobene Abgaben. Alle Preise und Tarife basieren auf der Ausführung des Vertrages innerhalb des Landes, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat, und während der normalen Arbeitszeiten. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben oder ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind Reisezeiten, Reise- und Übernachtungskosten, Überstunden und andere besondere Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit nicht in den Preisen und Tarifen enthalten. Soweit diese Kosten nicht enthalten sind, kann der Verkäufer sie gesondert in Rechnung stellen.
- Erhöht sich der Preis der verkauften Produkte zwischen dem Zeitpunkt des Angebots seitens des Verkäufers oder des Käufers und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Lieferung durch den Verkäufer, so ist der Verkäufer berechtigt, diese Preiserhöhung an den Käufer weiterzugeben. Die Weitergabe des Preises innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss berechtigt den Käufer, den Vertrag aufzulösen.
- Wird auf Wunsch des Käufers eine Änderung oder Ergänzung des Vertrages vereinbart, kann der Verkäufer den vereinbarten Preis gemäß seinen üblichen Sätzen erhöhen. Der Verkäufer ist niemals verpflichtet, einem solchen Ersuchen nachzukommen, und kann verlangen, dass zu diesem Zweck eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
- Wenn der Verkäufer den (potentiellen) Käufer berät oder anderweitig auf dessen Wunsch oder im Auftrag des (potentiellen) Käufers Arbeiten ausführt, ohne einen schriftlichen Auftrag zu erhalten, ist der Verkäufer berechtigt, dem (potentiellen) Käufer den Selbstkostenpreis für die oben genannten Arbeiten in Rechnung zu stellen.
- Die Kosten für oder im Zusammenhang mit den gelieferten Mustern und/oder Modellen können an den (potenziellen) Käufer weitergegeben werden. Werden die Muster und/oder Modelle innerhalb von zwei Monaten nach dem Lieferdatum frachtfrei und in unbeschädigtem Zustand zurückgeschickt, wird der dem (potenziellen) Käufer in Rechnung gestellte Betrag gutgeschrieben. Der (potenzielle) Käufer ist niemals berechtigt, die Muster und Modelle dauerhaft zu behalten.
Artikel 5. Lieferfrist
- Der Verkäufer bemüht sich nach Kräften, die Produkte innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten Lieferfrist an den Käufer zu liefern. Jegliche Haftung des Verkäufers für die Überschreitung der Lieferfrist ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Verkäufers vor.
- Verweigert der Käufer dennoch die Annahme der gelieferten Waren, ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferten Waren auf Kosten des Käufers anderweitig einzulagern, unbeschadet der Verpflichtung des Verkäufers zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.
Artikel 6. Art der Lieferung, Risiko
- Die vereinbarte Art der Lieferung ist stets schriftlich festzuhalten. Wurde die Art der Lieferung nicht schriftlich festgelegt, so bestimmt der Verkäufer die Art der Lieferung.
- Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, so erfolgt der Transport der Ware auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. In allen anderen Fällen werden die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers befördert.
- Wurde eine Lieferung auf Abruf vereinbart, ohne dass eine oder mehrere Fristen festgelegt wurden, und hat der Käufer nicht innerhalb von drei Monaten ab dem Tag des Abschlusses des Kaufvertrags alle Waren abgenommen, so hat der Käufer dem Verkäufer auf erstes Anfordern eine Frist mitzuteilen, innerhalb derer alle Waren abgenommen werden sollen. Diese Frist beträgt in keinem Fall mehr als drei Monate ab dem Datum des Ersuchens des Verkäufers. Teilt der Käufer dem Verkäufer nicht innerhalb von drei Tagen nach dessen Aufforderung mit, innerhalb welcher Frist alle Waren abgenommen werden sollen, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren nach Ablauf einer Frist von drei Monaten ab dem Datum der Aufforderung auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern, auch wenn die Gefahr für die Waren beim Verkäufer liegt, und zwar unabhängig von höherer Gewalt seitens des Käufers und unbeschadet der Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. In diesem Fall ist der Verkäufer ebenfalls berechtigt, den Kaufvertrag aufzulösen, und der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten, Verluste und Zinsen zu erstatten. Die gleichen Befugnisse und Verpflichtungen obliegen dem Verkäufer bzw. dem Käufer, wenn der Käufer sein Versprechen, alle Waren innerhalb der von ihm dem Verkäufer mitgeteilten Lieferfrist abzunehmen, nicht einhält.
- Waren, die vom Verkäufer oder in dessen Auftrag speziell für den Käufer hergestellt werden müssen, werden vom Käufer zuzüglich oder abzüglich 10 % der vereinbarten Anzahl, Menge oder des Gewichts der Waren abgenommen.
Artikel 7. Verkehr
- Der Verkäufer wählt das Transportmittel, wenn dies bei Vertragsabschluss nicht vorgesehen war.
- Der Käufer ist für die Einholung der für den Transport innerhalb des Transportgebietes erforderlichen Genehmigungen, Befreiungen und/oder Erlaubnisse verantwortlich. Die mit diesen Genehmigungen, Befreiungen und/oder Zulassungen verbundenen Kosten gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers. Der Käufer haftet für alle Schäden, die sich aus dem Fehlen der für eine ordnungsgemäße Beförderung erforderlichen Genehmigungen, Befreiungen und/oder Erlaubnisse ergeben.
- Die Lieferung durch den Verkäufer erfolgt stets an das Fahrzeug oder Schiff oder an die Baustelle in unmittelbarer Nähe des für die Lieferung verwendeten Transportmittels. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren an diesem Ort in Empfang zu nehmen. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Schäden, die während oder infolge des Entladens entstehen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers vor. Kommt der Käufer seiner Verpflichtung im Sinne des ersten Satzes dieses Absatzes nicht nach, gehen die daraus resultierenden Kosten, Schäden und Zinsen zu seinen Lasten, unabhängig davon, ob die Nichterfüllung dieser Verpflichtung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
- Bei Lieferung frei Haus oder an Land ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die gelieferte Ware weiter zu transportieren als bis zu dem Punkt, an dem das Fahrzeug ein ordnungsgemäß befahrbares (gemachtes) Gelände oder das Schiff eine ordnungsgemäß befahrbare Wasserstraße erreichen kann.
Artikel 8. Erbringung von Dienstleistungen
- Der Verkäufer wird sich nach Kräften bemühen, die Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt zu erbringen, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit den mit dem Käufer schriftlich festgelegten Vereinbarungen und Verfahren. Alle Dienstleistungen des Verkäufers werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.
- Wenn vereinbart wurde, dass die Dienstleistungen in Phasen stattfinden, ist der Verkäufer berechtigt, den Beginn der zu einer nachfolgenden Phase gehörenden Dienstleistungen zu verschieben, bis der Käufer die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.
- Erbringen die Mitarbeiter des Verkäufers Dienstleistungen beim Käufer oder bei Dritten, so stellt der Käufer unentgeltlich alle Einrichtungen zur Verfügung, die für die Ausführung des Auftrags angemessenerweise erforderlich sind.
- Nur wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ist der Verkäufer verpflichtet, die Anweisungen des Käufers bei der Erbringung der Dienstleistungen rechtzeitig und verantwortungsvoll zu befolgen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Anweisungen zu befolgen, die den Inhalt oder den Umfang der vereinbarten Dienstleistungen ändern oder ergänzen; werden solche Anweisungen jedoch befolgt, werden die betreffenden Arbeiten vom Käufer gemäß Artikel 3, Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezahlt.
Artikel 9. Kontrolle von Lieferungen und Reklamationen
- Bei Erhalt der Produkte ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich zu prüfen, ob Art und Menge der Produkte mit dem Inhalt des Vertrags übereinstimmen.
- Stellt der Käufer beim Empfang der Produkte Differenzen zwischen den tatsächlich gelieferten Mengen und/oder der Anzahl der Packstücke und den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen fest, so hat er dies unverzüglich auf der Empfangsquittung zu vermerken.
- Beanstandungen des Käufers wegen Nichtübereinstimmung oder (anderer) Mängel der gelieferten Waren müssen dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden:
- 1. bei frachtfreier Lieferung auf die Baustelle oder an die Küste: innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Waren;
- 2. bei Lieferung frei Land oder frei Station: so schnell wie möglich nach Erhalt der Waren, in jedem Fall aber innerhalb von vierzehn Tagen nach Lieferung der Waren;
- 3. in allen anderen Fällen: spätestens innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Waren.
- Mängel, die vernünftigerweise nicht innerhalb der vorgenannten Frist hätten festgestellt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach ihrer Feststellung, spätestens jedoch sechs Monate nach Lieferung der Produkte, schriftlich mitzuteilen.
- Die Verpflichtungen des Verkäufers aus einem Vertrag gelten als ordnungsgemäß erfüllt, wenn die in Artikel 8.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fristen verstrichen sind. Nach Ablauf dieser Fristen kann der Käufer beim Verkäufer keine weiteren Beanstandungen wegen möglicher Mängel geltend machen, und der Verkäufer ist berechtigt, solche Beanstandungen zu ignorieren.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, Beanstandungen vorzubringen, wenn:
- 1. der Fehler ganz oder teilweise die Folge einer ungewöhnlichen, unsachgemäßen, unvorsichtigen oder fahrlässigen Verwendung eines Produkts ist;
- 2. das Produkt verändert, angepasst, benutzt oder verarbeitet wurde;
- 3. das Produkt an einen Dritten übertragen wurde;
- 4. der Verkäufer die Produkte ganz oder teilweise von einem Dritten bezogen hat und der Verkäufer selbst keinen Gewährleistungsanspruch gegen diesen Dritten hat;
- 5. der Verkäufer bei der Herstellung des Produkts Rohstoffe usw. auf Anweisung des Käufers verwendet hat;
- 6. es sich um eine verhältnismäßig geringfügige, handelsübliche Abweichung in Qualität, Ausführung, Abmessung, Zusammensetzung usw. handelt oder der Mangel technisch unvermeidbar war; oder
- 7. der Käufer nicht alle seine Verpflichtungen (z. B. Zahlungsverpflichtungen) gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt hat.
- Ungeachtet der Bestimmungen in Ziffer 11 wird der Verkäufer, wenn und soweit er eine Reklamation gemäß dieser Ziffer anerkennt, nach seiner Wahl den Mangel beseitigen, das mangelhafte Produkt ersetzen, das Produkt zurücknehmen und dem Käufer den Preis des betreffenden Produkts gutschreiben oder, im Falle von Dienstleistungen, das Problem auf andere Weise beheben, ohne dass der Käufer einen weiteren Schadensersatzanspruch geltend machen kann.
- Die Einreichung einer Reklamation entbindet den Käufer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer.
- Reklamationen, die sich auf einen möglichen Mangel oder ein Problem beziehen, werden nicht berücksichtigt, wenn dem Verkäufer nicht die Möglichkeit gegeben wird, eine solche Reklamation zu untersuchen. Auf Verlangen des Verkäufers gibt der Käufer die beanstandeten Produkte (oder einen Teil davon) gemäß den Bestimmungen in Artikel 13 Absätze 1, 2 und 4 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurück. Bis zur Erteilung der Zustimmung des Verkäufers gemäß Artikel 13 Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Käufer die mangelhaften Produkte in seinem Besitz zu behalten.
- Wenn keine schriftliche Vereinbarung über die Qualität der Produkte getroffen wurde, entsprechen die Produkte dem, was in der Branche für die betreffende Art von Waren und/oder Dienstleistungen üblich ist.
- Wurde vereinbart, dass die Qualität der Waren einem Muster entsprechen soll, so wird dieses Muster zur Bestimmung der durchschnittlichen Qualität der Waren verwendet.
Artikel 10. Inspektion
- Der Käufer hat das Recht, die Waren vor der Lieferung zu inspizieren. Die Prüfung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die vom Käufer zu tragenden Inspektionskosten umfassen alle Kosten, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Inspektion entstehen können.
- Die Lieferung von Produkten gemäß den Spezifikationen und/oder nach Prüfung und/oder zur Zufriedenheit des/der Auftraggeber(s) des Käufers oder seiner Bauleitung erfolgt nur, wenn und soweit sich die diesbezügliche Verpflichtung des Käufers aus Spezifikationsvorschriften ergibt, die der Käufer dem Verkäufer rechtzeitig vor Vertragsabschluss schriftlich so mitgeteilt hat, dass der Verkäufer dies in seinem Angebot berücksichtigen konnte.
- In den in Artikel 8, Absatz 3 (c) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fällen ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer rechtzeitig vor der Verladung Zeit und Ort der Kontrolle mitzuteilen.
- Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die Waren oder ein Teil der Waren nicht den Anforderungen des Vertrags entsprechen, ist der Käufer verpflichtet, dies dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben, seine Verpflichtungen doch noch zu erfüllen. Das Recht des Käufers, sich gegenüber dem Verkäufer auf das Ergebnis der Inspektion zu berufen, erlischt acht Tage nach der Inspektion.
Artikel 11. Garantie
- Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernimmt der Verkäufer nur dann eine Garantie für die Produkte, wenn und soweit dies zwischen den Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Etwaige Garantien gehen nicht über die für das betreffende Produkt geltenden Garantiebestimmungen des Herstellers hinaus. Wurde eine Garantie vereinbart, so gelten die Bestimmungen von Artikel 8 Absätze 5 bis 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
Artikel 12. Haftung
1. Sofern der Käufer nicht nachweist, dass der Schaden eine unmittelbare Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung des Verkäufers ist, haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer, dessen Personal oder Dritten nicht für direkte oder indirekte Schäden oder Verluste gleich welcher Art im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen Erfüllung.
2. In allen Fällen ist die Haftung des Verkäufers auf den Betrag begrenzt, der dem Verkäufer im Rahmen der Haftpflichtversicherung für den betreffenden Fall gezahlt wurde, zuzüglich des Betrags der Selbstbeteiligung, die im Rahmen der Versicherungspolice gilt. Wenn der Versicherer des Verkäufers aus irgendeinem Grund keine Versicherungsleistungen erbringt oder die betreffende Haftpflichtversicherung keine Deckung bietet, ist die Haftung des Verkäufers in jedem Fall auf folgende Beträge beschränkt
- 1. die Höhe des von den Parteien in dem betreffenden Vertrag vereinbarten Nettopreises; oder
- 2. wenn im Vertrag Teillieferungen vereinbart wurden, in dem Teil des Vertrages, dem die schadensbegründenden Ereignisse am meisten entsprechen. Die Haftung des Verkäufers übersteigt in keinem Fall 15.000 € pro Ereignis oder pro Reihe von Ereignissen, die dieselbe Ursache haben.
3. Die Haftung des Verkäufers für mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen, Datenverluste und Schäden durch Betriebsstillstand und Ausfallzeiten, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
4. Jeder gesetzliche Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer verjährt bereits nach Ablauf eines Jahres nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Käufer hat dem Verkäufer ein solches Ereignis unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich mitzuteilen, andernfalls erlischt jegliches Recht des Käufers, Ansprüche geltend zu machen.
5. Der Käufer schützt den Verkäufer, die Mitarbeiter des Verkäufers und die an der Ausführung des Vertrags beteiligten Personen (einschließlich der vom Verkäufer eingeschalteten Dritten) vor allen Ansprüchen Dritter (einschließlich der Mitarbeiter des Verkäufers), gleich aus welchem Grund, die in irgendeiner Weise mit dem Vertrag und seiner Ausführung zusammenhängen. Der Käufer hat alle Schäden und Kosten, die der Verkäufer oder von ihm eingeschaltete Dritte im Zusammenhang mit der vorgenannten Haftung erleiden, in vollem Umfang zu ersetzen, wenn und soweit diese Schäden nicht aufgrund dieses Vertrages auf Rechnung des Verkäufers gehen.
6. Wurden die Waren nicht vom Verkäufer hergestellt, ist die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, für den der Lieferant des Verkäufers gegenüber dem Verkäufer haftet.
Artikel 13. Verpackung
- Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer Mehrwegverpackungen in Rechnung zu stellen.
- Nachdem der Käufer die Verpackung zurückgegeben hat, wird dem Käufer der gemäß Absatz 1 dieses Artikels in Rechnung gestellte Betrag gutgeschrieben.
- Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die in Absatz 2 dieses Artikels genannte Gutschrift zu erteilen, wenn der Käufer die Verpackung nicht rechtzeitig oder nicht in einwandfreiem Zustand zurückgibt, was im Ermessen des Verkäufers liegt.
Artikel 14. Rücksendungen
- Rücksendungen werden vom Verkäufer ohne dessen vorherige Zustimmung nicht angenommen.
- Stimmt der Verkäufer der Rücksendung der gelieferten Waren zu, muss der Käufer die Waren stets frankiert und unter Angabe der Rechnungsnummer(n) und des Lieferdatums zurücksenden.
- Bei Erhalt der Rücksendung gemäß den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels wird dem Käufer ein vom Verkäufer festzulegender Prozentsatz des Rechnungswerts zur Deckung unter anderem der Verwaltungs- und Lagerkosten gutgeschrieben.
- Die Annahme der vom Käufer zurückgesandten Waren stellt in keinem Fall ein Anerkenntnis seitens des Verkäufers eines vom Käufer behaupteten Fehlers oder einer Nichterfüllung dar.
Artikel 15. Höhere Gewalt, Auflösung
- Im Falle höherer Gewalt auf Seiten des Verkäufers ist der Verkäufer berechtigt, die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der höheren Gewalt zu verlängern oder den Auftrag, soweit er noch nicht ausgeführt ist, zu stornieren, ohne dass dem Verkäufer hieraus eine Schadensersatzpflicht erwächst.
Artikel 16. Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange alle Beträge, die der Käufer für die gemäß dem Vertrag gelieferten oder zu liefernden Produkte schuldet, sowie die in Artikel 16, Absätze 3 und 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Beträge, einschließlich Zinsen und Inkassokosten, nicht vollständig an den Verkäufer gezahlt wurden.
- Hat der Verkäufer dem Käufer Waren gleicher Art geliefert, für die eine oder mehrere Rechnungen unbezahlt geblieben sind, so gelten die beim Käufer noch vorhandenen Waren gleicher Art als unbezahlt, sofern der Käufer nicht das Gegenteil beweist.
- Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nach, wird er für insolvent erklärt, beantragt er einen Zahlungsaufschub oder wird ihm ein solcher gewährt, oder geht aus einer anderen Handlung des Käufers hervor, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen kann oder will, so ist der Käufer verpflichtet, die dem Verkäufer gemäß den Absätzen 1 und 2 gehörenden Waren auf erste Aufforderung des Verkäufers an diesen zurückzugeben. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, ohne vorherige Ankündigung oder Warnung den Käufer aufzufordern, die vorgenannten Waren in Besitz zu nehmen oder die Waren zu demontieren und zurückzunehmen, auch wenn und soweit die gelieferten Waren durch Beitritt oder auf andere Weise in das Eigentum des Käufers übergegangen sind.
Artikel 17. Zahlungsbedingungen
- Der vereinbarte Kaufpreis ist vom Käufer innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum an den Verkäufer zu zahlen, bei Internetbestellungen im Voraus oder in bar bei Abholung der gekauften Ware.
- Im Falle der Lieferung von Waren erfolgt die Rechnungsstellung bei Lieferung der betreffenden Waren, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei der Erbringung von Dienstleistungen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich nachträglich auf der Grundlage einer Nachkalkulation unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Tarife des Verkäufers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag kann sich um einen vom Verkäufer festzulegenden Kreditbeschränkungszuschlag erhöhen. Dieser Zuschlag wird vom Käufer nur fällig, wenn die Zahlung nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung erfolgt.
- Wenn der Käufer die fälligen Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, schuldet er die gesetzlichen Zinsen auf den ausstehenden Betrag im Sinne von Artikel 6:119a und 6:120 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (gesetzliche Zinsen für Handelsgeschäfte), ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Handelt es sich bei dem Käufer um eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt, schuldet der Käufer, wenn er die fälligen Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, die gesetzlichen Zinsen auf den ausstehenden Betrag im Sinne von Artikel 6:119 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.
- Wenn der Käufer die Forderung nach der Inverzugsetzung nicht bezahlt, kann die Forderung an einen Dritten weitergegeben werden, wobei der Käufer neben dem dann fälligen Gesamtbetrag für eine angemessene Entschädigung für außergerichtliche und gegebenenfalls gerichtliche Kosten haftet, einschließlich aller Kosten im Sinne von Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, deren Höhe mindestens 15 % des Gesamtbetrags beträgt.
- Der Käufer ist verpflichtet, auf erstes Anfordern des Verkäufers eine Sicherheit für die Zahlung des aufgrund des Vertrags geschuldeten Betrags zu leisten. Wird dieser Aufforderung nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung auszusetzen oder die Bestellung zu stornieren.
Artikel 18. Rechtsstreitigkeiten
- Alle mit dem Verkäufer geschlossenen Verträge unterliegen dem niederländischen Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG-Wien, 11. April 1980) ist ausgeschlossen. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen ergeben, werden dem zuständigen Gericht am Wohn- oder Geschäftssitz des Verkäufers vorgelegt. Neben dem Wohnsitz des Verkäufers ist der Wohnsitz nach dem ausschließlichen Ermessen des Verkäufers auch in Utrecht.
- Für den Fall, dass es zu einem Streitfall kommt, können die Parteien ferner vereinbaren, den Streitfall einem Schiedsverfahren zu unterwerfen. Das Schiedsverfahren wird stets nach der zum Zeitpunkt der Einreichung der Streitigkeit geltenden Schiedsgerichtsordnung des Arbitrage Instituut Bouwstoffen (AIB) durchgeführt.
Artikel 19. Abweichung
- Abweichungen von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich.
Artikel 20. Umrechnung
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft, und der Verkäufer und der Käufer werden sich beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die an die Stelle der nichtigen Bestimmungen treten, wobei der Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden soll.